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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern

I.) Gültig für alle Dienstleistungen außer Programmierung & Software-Entwicklung

§ 1 Geltungsbereich, anwendbares Recht

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, reinstil GmbH & Co. KG (Dekan-Laist-Straße 17, 55129 Mainz, Umsatzsteuer-ID-Nummer DE262843185 - Impressum) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
  4. ​Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn wir den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. ​Die Darstellung der Dienstleistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
  2. Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir nehmen Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail und Fax gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.
  3. Die Auftragsbestätigung eines Kunden gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.
  4. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung annehmen. Die Annahmefrist eines Auftrages für uns beträgt dabei 4 (vier) Wochen ab dessen Zugang.
  5. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
  6. ​Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 3 Vertragsdauer und Durchführung

  1. Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden.
  2. ​Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei ordentlich gekündigt werden. In diesem Zusammenhang wird eine Frist von 4 (vier) Wochen zum Monatsende vereinbart.
  3. ​Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mit mehr als 30 Tagen in Verzug befindet.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

  1. ​Die Zahlung der Vergütung erfolgt gegen Rechnungsstellung. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen; erst wenn wir über den Betrag verfügen können, gilt die Zahlung als erfolgt. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von uns in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat.Hinsichtlich der Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. ​Wir sind berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
  4. ​Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Verschwiegenheit

​Beide Seiten verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

​Der Kunde wird allen Personen, denen er Zugang zu vertraulichen Informationen von uns gewährt, schriftlich auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht verpflichten.

§ 6 Gewährleistung

  1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, die Vergütung zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen.
  2. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.

§ 7 Verantwortlichkeit, Freistellung

  1. Wir prüfen nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Kunden gegen Rechte Dritter verstoßen. Sie sind für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von Ihnen angemeldeten Begriffe und Inhalte Ihrer Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
  2. ​Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass Sie Begriffe oder Inhalte verwenden, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

§ 8 Abnahme

Wir teilen Ihnen mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann. Sie sind nach Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung ohne schuldhaftes Zögern abzunehmen. Die von uns erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen, wenn

  1. Sie innerhalb von 20 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungserklärung keine Abnahmeerklärung abgeben und sich auch sonst nicht äußern, oder
  2. Sie den von uns erstellten Webauftritt Dritten zugänglich machen oder uns damit beauftragen. Die vorgenannte Fiktion der Abnahme greift nicht ein, wenn unsere Leistung mit nicht nur unwesentlichen Mängeln behaftet ist und Sie uns auf schriftlichem oder elektronischem Wege Mitteilung über diese Mängel gemacht haben.

§ 9 Schutz- und Urheberrechte

  1. Wir sind Rechteinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen. Alle Entwürfe sowie von uns erstellte Werke sind urheberrechtlich geschützt. Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Sie sind verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die in Programmen angebrachten Hinweise auf den Urheber.
  2. Von uns Ihnen vorvertraglich überlassenes Material, wie z.B. Konzepte, Entwürfe oder Testversionen von Programmen, sind unser geistiges Eigentum. Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, ist dieses Material zurückzugeben oder zu löschen und dürfen spätestens nach dem Scheitern des Vertragsschlusses nicht mehr verwendet werden.
  3. Wir räumen Ihnen an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere ist eine Veräußerung nicht erlaubt. Sie werden Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiterverwenden. Für Open Source Programmen gelten diese Bestimmungen allerdings nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.

    Die Einräumung der Rechte unter Ziffer 3 und 4 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.
     
  4. In den übrigen Fällen wird der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden individualvertraglich vereinbart. Sie sind zur vertraglich eingeräumten Verwertung und Nutzung berechtigt. Jede darüberhinausgehende Verwertung und Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  5. Bei Lieferung von oder Übertragung von Nutzungsrechten an Individualsoftware oder von uns entwickelten Programmen verbleibt der Quellcode bei uns. Wir sind nicht verpflichtet, den Quellcode dem Vertragspartner oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
  6. Wir dürfen den Kunden auf unserer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen.
  7. Die von uns erbrachten Leistungen dürften von uns zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergegeben oder verlinkt werden. Uns ist es gestattet, unsere Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung, auch nach Beendigung des jeweiligen Projektes, unentgeltlich zu nutzen.
  8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf unserer Seite angefertigt werden, verbleiben bei uns. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann von Ihnen nicht gefordert werden. Wir schulden mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten oder Testversionen von Programmen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt im Zusammenhang mit der Veräußerung von physischer Ware

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geraten Sie mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
  2. Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über Ihr Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben. 

 § 11 Webhosting und Domainlaufzeit

  1. Die Verfügbarkeit unserer Server und unserer Dienste beträgt mindestens 97 % im Jahresmittel.
  2. ​Wir führen an unseren Systemen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke können wir unsere Leistung unter Berücksichtigung Ihrer Belange vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Die Wartungsarbeiten werden, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, werden wir Sie über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
  3. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Erreicht uns die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, werden entsprechend die Jahresgebühren des Vertrages fällig.
  4. Ein vorzeitiger Umzug von Domains zu einem anderen Registrar/Provider ist möglich. Jedoch sind die Gebühren der gesamten Vertragslaufzeit, also max. 12 Monate zu zahlen. Eine Erstattung der Jahresgebühren erfolgt nicht.

§ 12 Haftung

  1. ​Wir haften nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von uns liegen.
  2. Gleich aus welchen Rechtsgründen haften wir nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von uns verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde.
  3. ​Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von uns, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
  4. ​Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von uns auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  5. Eine weitergehende Haftung von uns ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

§ 13 Datenschutz

​Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit den personenbezogenen Daten unserer Kunden umzugehen. Insoweit verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 14 Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

§ 15 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz unseres Unternehmens in Mainz.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

II.) Gültig für alle Programmier-Leistungen & Software-Entwicklung

§ 1  Geltungsbereich

  1. Die reinstil GmbH & Co. KG, Dekan-Laist-Straße 17, 55129 Mainz (nachfolgend „Auftragnehmer“) erbringt Dienstleistungen im IT-Bereich an ihre Kunden, insbesondere individuelle Anpassungen von Software. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

  2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können ausschließlich Unternehmer sein (nachfolgend „Kunde“). Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2  Leistungsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt), insbesondere Programmierleistungen zur Erstellung individueller Software, Fehlerbehebung mangelhafter Software, zur Weiterentwicklung der Software sowie Support.

  2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf dienstvertraglicher Basis nach Aufwand.

  3. Sofern der Auftragnehmer Leistungen an Software von Dritten vornimmt, übernimmt er keine Gewähr für die Beschaffenheit der Softwareteile, die von einem Dritten stammen. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer nicht die Betriebsbereitschaft von Drittsoftware. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Gewähr für den Erfolg einer Fehlersuche oder -beseitigung.

  4. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer in der Wahl der verwendeten Arbeitsmittel und Technologien frei und darf auch Open Source Software und Software von DrittAuftragnehmern einsetzen, sofern der Auftraggeber diese vereinbarungsgemäß nutzen kann. Hinsichtlich des Einsatzes von Open Source gilt § 6(5) dieser Bedingungen.

  5. Der Auftragnehmer kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von freien Mitarbeitern und Subunternehmern bedienen.

§ 3  Leistungserbringung, Leistungsänderungen

  1. Der Auftragnehmer wird die Leistungen grundsätzlich in den eigenen Räumlichkeiten erbringen. Einsätze am Standort des Auftraggebers finden nur statt, soweit dies zwingend erforderlich ist.

  2. Für die gemeinsame Abstimmung stellt der Auftragnehmer ein Ticketsystem zur Verfügung. Anfragen werden abhängig vom Eingang und der Priorität der Tickets bearbeitet.

  3. Will der Kunde den Leistungsgegenstand durch geänderte oder neue Anforderungen wesentlich ändern oder erweitern, so hat er seinen Änderungswunsch gegenüber dem Auftragnehmer zu äußern. Der Auftragnehmer prüft darauf hin, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich der geschätzten Aufwände und der zeitlichen Einschätzungen haben wird.

  4. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird der Auftragnehmer dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die bisherigen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

  5. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens des Kunden verweigern, wenn die Änderungen oder Erweiterungen nicht durchführbar sind oder wenn der Auftragnehmer deren Ausführung im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar ist. Erkennt der Auftragnehmer, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht ausgeführt werden können, so teilt der Auftragnehmer dem Kunden dies mit.

  6. Die Vertragsparteien werden sich bei einem positiven Ergebnis der Prüfung über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dokumentieren.

  7. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

  8. Möglicherweise von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

  9. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung des Auftragnehmers berechnet.

§ 4  Vergütung

  1. Es gilt die zwischen den Parteien im Auftrag vereinbarte Vergütung. Wurde keine Vergütung vereinbart, gelten die üblicherweise vom Auftragnehmer veranschlagten Sätze.

  2. Die Abrechnung erfolgt bei Festpreisprojekten wie folgt:
    - 20% der vereinbarten Projektsumme nach Auftragserteilung
    - 70% der vereinbarten Projektsumme nach Fertigstellung vorab definierter Meilensteine
    - 10% der vereinbarten Projektsumme bei der Bereitstellung zur Abnahme.
    Ist kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Vergütung nach tatsächlich geleistetem Aufwand. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind als unverbindliche Kostenschätzungen anzusehen, soweit dort nicht ausdrücklich Festpreise angeboten werden. Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.

  3. Der Auftragnehmer ist im Falle eines Verzugs berechtigt, hinsichtlich für den Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu erbringender Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.  Die fälligen Zahlungen sind während des Verzugs mit 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- Euro fällig.

  4. Auslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, werden tatsächlich angefallene Reisekosten und Spesen (z.B. Zugtickets, Benzin, Hotelkosten etc.) zusätzlich ebenfalls in Rechnung gestellt.

  5. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

§ 5  Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Zu den Mitwirkungspflichten gehört insbesondere das zur Verfügung stellen der zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen aus seiner Sphäre. Diese Mitwirkungen sind Hauptleistungspflicht des Kunden.

  2. Sofern nötig, gewährleistet der Kunde dem Auftragnehmer und den, von diesem eingesetzten Personen den Zugang zum Einsatzort und hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer an, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

  3. Sofern die Parteien die Erbringung der Leistungen im Wege der Fernwartung vereinbart haben, wird der Kunde auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen.

  4. Die vorstehend ausdrücklich genannten Mitwirkungshandlungen hat der Kunde spätestens innerhalb einer Woche nach Anforderung durch den Auftragnehmer zu erbringen. Für die Erbringung weiterer Mitwirkungshandlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Im Übrigen hat der Kunde auf Anschreiben oder Anfragen des Auftragnehmers grundsätzlich spätestens innerhalb von 2 Werktagen zu reagieren.

  5. Der Kunde stellt in der erforderlichen Anzahl eigene Mitarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

  6. Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen des Auftragnehmers im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Verzögerungen im vereinbarten Zeitplan oder zu Mehraufwänden und führen.

  7. Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.

  8. Der Auftragnehmer ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages berechtigt, falls der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet, Informationen, Materialien, Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbringt, über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar ist oder das Fortschreiten des Auftrages in irgendeiner anderen Art und Weise behindert.

§ 6  Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den für ihn individuell hergestellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst die bestimmungsgemäße Nutzung die bloße Verwendung der Software. Rechte am Quellcode werden nicht eingeräumt. Das Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse einschließlich Quellcode ist nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich in Textform zwischen den Parteien vereinbart wird. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.

  2. Es ist dem Kunden untersagt, die Arbeitserzeugnisse des Auftragnehmers oder Teile davon als Grundlage für die Entwicklung und den Vertrieb ähnlicher Anwendungen, Produkte oder Internetseiten zu verwenden.

  3. Sollte abweichend eine Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten vereinbart worden sein, sind von der Ausschließlichkeit nicht die für die Umsetzung vom Auftragnehmer entwickelten und benutzten Hilfsmittel sowie die zugrundeliegenden Datenverarbeitungsprogramme/-funktionen und sonstige allgemein gebräuchlichen Werkzeuge umfasst.

  4. Eine Übertragung der Rechte an Dritte ist untersagt.

  5. Die Arbeitsergebnisse können Bestandteile enthalten, die von Dritten als Standardsoftware oder Open Source Software lizenziert wurden. Für diese Software gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen im Zweifel ausschließlich. Insoweit sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Standardsoftware und Open Source Software nicht anwendbar. Ggf. verwendete Open Source Software mit den jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen können zum Projekt eingesehen werden.

  6. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden die Nutzung der erstellten Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet. Der Auftragnehmer kann die Nutzung solcher Leistungen, mit deren Vergütung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges untersagen.

§ 7  Termine

  1. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet und zugesagt werden.

  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer, den Termin für das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich schriftlich anzeigen.

  3. Verbindlich zugesagte Termine haben keine Wirksamkeit, sofern die Mitwirkung von Drittanbietern erforderlich ist, die nicht als Subunternehmer des Auftragnehmers tätig werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für eine Anbindung an den Apple App Store oder den Google Play Store.

§ 8  Abnahme

Sollten abweichend von § 2(2) dieses Vertrages ausdrücklich werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, so gilt folgendes:

  1. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die fertiggestellten Arbeitserzeugnisse zur Abnahme bereitstellen und ihm dies mittteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber auch einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Mit Zugang der Mitteilung der Abnahmefähigkeit beginnt für den Auftraggeber eine Frist von zehn Werktagen, innerhalb derer er zur schriftlichen Abnahmeerklärung verpflichtet ist, soweit die Arbeitserzeugnisse oder Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Etwaig vorhandene Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  2. Verstreicht die Abnahmefrist, ohne dass eine Abnahmeerklärung oder eine Mängelanzeige bei dem Auftragnehmer eingeht, so gilt das Arbeitserzeugnis mit Fristablauf als mangelfrei abgenommen. Das Arbeitserzeugnis gilt ebenfalls als mangelfrei abgenommen, wenn der Auftraggeber es in Betrieb nimmt, veröffentlicht oder die hierfür vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt.

  3. Vom Auftraggeber angezeigte, abnahmerelevante Mängel wird der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die Abnahme zu wiederholen. Die Abnahmeerklärung darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Unerheblich sind solche Mängel, welche die Verwendbarkeit nicht oder nicht erheblich beeinträchtigen.

§ 9  Gewährleistung

  1. Sollten abweichend von § 2(2) dieses Vertrages ausdrücklich werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen.

  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes.

  3. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitserzeugnisse bei allgemeinen Veränderungen der Technik (z. B. Browser, Servertechnologie, Betriebssysteme, Online-Zugänge etc.) ihre Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung besteht grundsätzlich nicht.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet beschränkt auf eigene Handlungen und Leistungsergebnisse. Sofern ein Leistungsergebnis teilweise vom Auftragnehmer erbracht wurde, ist die Haftung auf den Anteil des Auftragnehmers an den Ergebnissen beschränkt. Im Übrigen erfolgt die Haftung für eigene Handlungen und Ergebnisse des Auftragnehmers ausschließlich nach den nachfolgenden Absätzen 2 bis 7. Die Beweislast für eine teilweise oder vollständige Haftung des Auftragnehmers trägt der Auftraggeber.

  2. Der Auftragnehmer haftet für die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbegrenzt.

  3. Der Auftragnehmer haftet darüber hinaus für die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den, bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  4. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden.

  5. Soweit der Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse nach Anweisung des Auftraggebers und/oder auf der Grundlage vom Auftraggeber gelieferter Inhalte erstellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung dafür, dass die Arbeitsergebnisse rechtskonform sind. Für die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte übernimmt der Auftragnehmer in keinem Fall eine Haftung. Es obliegt dem Auftraggeber, die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienst- oder Werkleistungen vor deren Veröffentlichung rechtlich überprüfen zu lassen.

  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  3. Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

  4. Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten, mit denen er bei Leistungserbringung in Berührung kommt, nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verarbeiten. Der Auftragnehmer wird sein Personal und sonstige eingesetzte Personen auf die Vertraulichkeit verpflichten.

§ 12 Laufzeit

Die Mindestlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit.

§ 13 Sonstiges

  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

  3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag regelt abschließend und ausschließlich das Verhältnis der Parteien im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand. Andere Regelungen finden keine Anwendung.

  2. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

  3. Die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel berührt die Wirksamkeit des restlichen Vertrages nicht.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz.

Stand: August 2022